Kooperationsvertrag mit der Schule an der Mühle

Grundlagen einer Kooperation zwischen der Förderschule am Wiesendamm mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung und der Oberschule an der Mühle

Die Einrichtung einer Kooperationsklasse der Förderschule Schwerpunkt geistige Entwicklung an einer OBS verfolgt die Zielsetzung, das gemeinsame Lernen von behinderten und nicht behinderten Kindern weiter zu entwickeln.

Die Kooperationsklasse gehört organisatorisch weiter zur Förderschule. Sie bleibt verantwortlich für alle inhaltlichen und organisatorischen Belange. Lehrkräfte und Erzieherinnen, die in der Klasse arbeiten, sind Personal der Förderschule. Auf Grund unterschiedlicher Schulzeiten ist eine Kooperation nur von Montag bis Mittwoch (2.-6. Stunde) und Donnerstag (2.-5. Stunde) möglich.

In den Pausenzeiten sind Kollegen beider Schulen für die Aufsicht verantwortlich.

Zur Durchführung einer Kooperation gibt es keine konkret gefassten Vorgaben, wie Gruppengröße etc. Das soll ermöglichen, dass die beteiligten Pädagogen/innen uneingeschränkt alle individuellen Faktoren (z.B. Leistungsstärke und Lernbedürfnisse der beteiligten Schülergruppen oder Unterrichtsstile der Lehrkräfte) berücksichtigen und ihren Unterricht darauf abstimmen können. Eine Mindestanzahl an gemeinsamen Unterricht wird auf drei Kooperationsstunden festgelegt.

In der Regel wird der gemeinsame Unterricht in  Fächern erteilt, deren Zugangswege nicht schwerpunktartig kognitiv sind. Erfahrungsgemäß bieten sich Musik, Sport, Kunst, Schülerfirma (SF), Hauswirtschaft, Technik, Textiles Gestalten in besonderer Weise an, da sich hier vielfältige Möglichkeiten bieten, an einem Gegenstand auf sehr unterschiedlichem Niveau gemeinsam zu lernen.

In den weiteren Fächern, Mathematik und Deutsch kann eine Kooperation ebenfalls sinnvoll sein.

In der Kooperationsklasse sind durchgehend zwei Pädagoginnen anwesend. Es ist möglich, diese personelle Besetzung methodisch z.B. nutzbar zu machen: für angeleitete Gruppenarbeit, Kooperation von Kleingruppen der Partnerklassen, Kooperation in einzelnen Phasen von Unterrichtsstunden usw. Ebenso ermöglicht sie flexibles Reagieren in der aktuellen Unterrichtssituation: so ist es zum Beispiel möglich, spontan den Unterricht für einzelne Schüler abzukürzen, wenn dies pädagogisch sinnvoll erscheint.

Für die Gruppe der Regelschüler bietet Kooperation unseres Erachtens die Vorteile…

  • vielfältige soziale Kontakte zu ermöglichen
  • die eigenen Wertmaßstäbe in Bezug auf Leistung und Persönlichkeit zu erweitern
  • in veränderten Sozialformen zu lernen
  • durch die erweiterte Möglichkeit zur Öffnung von Unterricht zu profitieren.

Für die Gruppe der Schüler mit Förderbedarf im Bereich der geistigen Entwicklung bietet Kooperation unseres Erachtens die Vorteile…

  • Lernanlässe, die nur in kooperativen Zusammenhängen möglich sind
  • Verhaltens- und Sprachvorbilder der Regelschüler
  • Normalität im Lebensumfeld, Wohnortnähe, soziale Kontakte,
  •  gemeinsame Schule mit Geschwistern erfahren zu können.

Die Kooperationsstunden müssen jedes Halbjahr neu festgelegt werden, da sich die Stundenpläne beider Schulen verändern.

Dazu sprechen sich die Lehrkräfte beider Schulen und die pädagogischen Mitarbeiter über Zuständigkeiten der Unterrichtsgestaltung und der Aufsicht untereinander ab.

Gemeinsamer Unterricht fand bisher in den Fächern Sport, Schwimmen, Schülerfirma und Deutsch statt. Auch im Mathematikunterricht und in Kunst wurde mit einigen Schülern kooperiert.

Freitags ist die Klasse immer in der Schule Am Wiesendamm, um den Kontakt zur Stammschule zu halten.